Vor Behandlungsbeginn

Verordnung

Logopädische Therapien erfolgen auf ärztliche Verordnung. Dies gilt für Gesetzlichversicherte, als auch für Privatversicherte. Eine logopädische Verodnung erhalten Sie bei jedem Haus- oder Facharzt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, für die Therapie in die Praxis zu kommen, kann die Verordnung als Hausbesuch gekennzeichnet werden.

Behandlung

Wenn Sie eine Verordnung Ihres Arztes erhalten haben, können Sie einen Termin mit mir vereinbaren.

Die Behandlung beginnt mit einer umfassenden Anamnese und Diagnostik. Der Therapieplan und die Therapiemethoden werden individuell für Sie zusammengestellt.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte:

Die logopädische Therapie wird für Versicherte unter dem 18. Lebensjahr vollständig übernommen. Für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr ist ein Selbstkostenanteil von 10% und eine Rezeptgebühr von 10€ zu zahlen. Diese entfällt, wenn eine Zuzahlungsbefreiung für  Heilmittel vorliegt.

 

Privat Versicherte:

Die logopädische Therapie wird gemäß des abgeschlossenen Versicherungsvertrages des Versicherten übernommen.